Bereits jetzt vorgeschrieben:

 

  • Betreiber von überwachungsbedürftigen Aufzuganlagen, die zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden, sind dem Arbeitgeber im Sinne der Verordnung gleichgestellt.
  • Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element. Für Betreiber von Aufzugsanlagen, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, ist diese zwar nicht vorgeschrieben, die Durchführung ist aber aufgrund eventueller Abgrenzungsprobleme sowie für die Ermittlung der Prüffristen allen Aufzugbetreibern zu empfehlen. Die frühere sicherheitstechnische Bewertung ist entfallen.
  • Zu jeder Aufzugsanlage muss ein eigener Notfallplan vorliegen (bis spätestens 31.05.2016).
  • Durch Instandhaltung und einer Prüfung der Anlage mindestens alle zwei Jahre wird sichergestellt, dass alle technischen Unterlagen (auch EG-Konformitätserklärung) vorhanden sind und dass sich die Anlage in einem der Verordnung entsprechenden einwandfreien Zustand befindet.
  • Aufzuganlagen sind bis spätestens 31.12.2020 mit einer Zweiwege Kommunikationseinrichtung (Notruf) auszurüsten, mit der ein ständig besetzter Notdienst erreicht werden kann. Hiermit besteht die Pflicht zur Nachrüstung für alle Altanlagen.
  • Überwachungsbedürftige Aufzüge nach Maschinen- und Aufzugrichtlinie sind hinsichtlich wiederkehrender Prüfungen gleichgestellt

 

 

Weitere Details und die endgültige Fassung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de)

 

Am 1. September 2017 tritt eine neue europäische Aufzugsnorm in Kraft. Mit ihr sollen Aufzüge noch sicherer werden. Was sich dadurch ändert und wie sich das auf die Preise auswirkt.

 

Aufzüge zählen zu den sichersten Verkehrsmitteln. Immer noch und insbesondere in Deutschland. Dafür sorgt eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen – Normen und Vorschriften –, die den Betreiber einer Aufzugsanlage in die Verantwortung nehmen, für die Sicherheit seines Aufzugs zu sorgen.

Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Betriebs-sicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 eine Pflicht für das Installieren von Notrufleitungen in Aufzügen eingeführt, die bis zum 31.12.2020 bei allen Aufzügen in Deutschland umgesetzt werden muss. In Zukunft müssen alle Aufzüge mit einem modernen Notrufsystem ausgestattet sein, das an eine ständig besetzte Stelle gekoppelt ist, mit der rund um die Uhr Kontakt aufgenommen werden kann. Grund für die Gesetzeserneuerung war eine Untersuchung des Arbeitsministeriums in NRW und der Überwachungsstelle (ZÜS), bei der die bestehenden Sicherheitssysteme erhebliche Mängel aufwiesen und in vielen Fällen keine unmittelbare Hilfe geleistet wurde.

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