Skoda Aufzüge GmbH
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Modernisierung

Umbau einer bestehender Aufzuganlagen bedeutet:

  • Sicherheit und Zuverlässigkeit
  • Werterhaltung
  • Ausfallsicherheit

Aufzüge gelten als langlebige Investitionsgüter. Durch die langen Laufzeiten wird oft der optimale Zeitpunkt für eine Modernisierung oder Sanierung verpasst. An speziellen Verschleißteilen aber auch an anderen gewissen Bauteilen können an einem älteren Aufzug ohne große Vorwarnungen Reparaturen notwendig werden. Der Ausfall der Anlage kann zu größeren Betriebsausfällen führen und sich erheblich in die Länge ziehen. Aufzüge sind keine Serienprodukte und darum können notwendigen Ersatzteile für ältere Anlagen gar nicht oder nur mit sehr langen Lieferzeiten beschafft werden. Mit einer optimalen Planung kann der zeitliche Ablauf einer fälligen Sanierung und die entstehenden Kosten in die Jahresplanung einbezogen werden. Bei älteren Anlagen ist die Unfallmöglichkeit grösser als man sie zur Zeit der Inbetriebsetzung erwartete. Ältere Aufzüge sind nicht gefährlicher als früher, doch das Verhalten der Benutzer hat sich im Verlauf der Jahre geändert. Insbesondere Kinder sind heutzutage viel autonomer als vor 20 Jahren.

Die älteren Aufzüge weisen veraltete Sicherheitseinrichtungen auf und auch wenn die Anlage nach wie vor das sicherste Transportmittel ist, so geschehen trotzdem immer wieder teils gravierende Unfälle. Opfer dieser ungenügenden Ausrüstung sind vorwiegend Kinder, ältere Menschen und Behinderte.
Umbauten und Modernisierungen an Aufzügen sind meist "wesentliche Änderungen". Nach einer wesentlichen Änderungen ist eine erneute Prüfung vor Wiederinbetriebnahme der Aufzugsanlage durch den Sachverständigen erforderlich.

Der Umbau bzw. die Modernisierung von Aufzügen kann erforderlich werden

  • bei Veränderungen am Gebäude mit Auswirkungen auf einen oder mehrere Aufzüge (z.B. Aufstockung, zusätzliche Zugangsstellen usw.)
  • bei gravierenden sicherheitstechnischen Mängeln an Aufzügen
  • bei Veränderungen in der Nutzung eines Gebäudes z.B. durch Vergrößerung eines Fahrkorbes, Änderungen an Aufzugstüren, sicherheitsrelevante Steuerungs-änderungen, Umrüstung eines Lastenaufzuges ohne Fahrkorbabschlusstüren als Personenaufzug, usw.
  • bei Maßnahmen zur Steigerung der Förderleistung wie z.B. Erhöhung der Fahr-geschwindigkeit, Erneuerung der Steuerung, Nachrüstung einer Regelung, usw.
  • wenn aufgrund häufiger Störungen durch ermüdete und veraltete Bauteile eine Erneuerung von Sicherheitsbauteilen notwendig ist
  • bei Umrüstung auf eine behindertengerechte Ausführung durch Umbau auf Schiebetüren, Vergrößerung von Türbreiten oder des Fahrkorbes
  • bei markante Veränderungen der Fahrkorbausstattung (z.B. Gewichtserhöhung)