Güteraufzüge

 

Güteraufzüge sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter zu befördern.

Der Personentransport ist hierbei verboten!

 

Meist freistehende Rahmenkonstruktion haben durch Ihren geringen Platzbedarf und Ihre kompakte Bauweise längst Einzug in Industrie und Privathaushalte gefunden.

 

Durch Sicherheitsbauteile wird auch eine Installation über begehbaren Räumen genehmigt. Güteraufzüge sind bei entsprechender Umwehrung auch im Außenbereich einsetzbar.

Man unterscheidet generell drei Arten von Güteraufzügen:

 

Vereinfachte Güteraufzüge

sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter zwischen höchstens drei Haltestellen zu befördern, deren Tragfähigkeit 2000 kg, deren Fahrkorbgrundfläche 2,5 m/2  und  deren Betriebsgeschwindigkeit 0,3 m/s nicht überschreiten.

 

Behälteraufzüge

sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter in für die jeweilige Aufzugsanlage bestimmten Sammelbehältern zwischen höchstens drei Haltestellen zu befördern, deren Tragfähigkeit 1000 kg und deren Betriebsgeschwindigkeit 0,3 m/s nicht übersteigen.

 

Unterfluraufzüge

sind vereinfachte Güteraufzüge oder Behälteraufzüge, deren Fahrschacht in Höhe des Niveaus der oberen Haltestelle endet.

 

 

 

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