Betriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung - Was ist das ?
Seit Oktober 2002 geistern die Schlagworte „Betriebsicherheitsverordnung“ und „Gefährdungsanalyse“ durch die Köpfe der Aufzugsbetreiber. Teilweise wird diese Unsicherheit genutzt, um Modernisierungen und Umbauten zu verkaufen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung, die Sicherheit beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitschutzes. Alle bisher gültigen Verordnungen zu diesem Thema werden hiermit ersetzt.
Mit der Einführung der BetrSichV kommt es zu einer deutlichen Steigerung der Eigen-verantwortung für den Betreiber. Nach BetrSichV muß für jedes Arbeitsmittel eine Gefahrenanalyse durchgeführt werden. Diese ist zu dokumentieren. Ist Ihr Aufzug kein Arbeitsmittel, so ist er doch eine überwachungsbedürftige Anlage. Für solche ist eine sicherheitstechnische Analyse zu veranlassen. Diese beiden Analysen unterscheiden sich nicht.
Mit der Analyse wird der sicherheitstechnische Zustand der Anlage nach dem Stand der Technik bewertet und die erforderlichen Prüffristen ermittelt. Die Prüffristen sind anschließend von einer zugelassenen Überwachungsstelle zu bestätigen. Für Aufzüge, die vor dem 01.01.2003 in Betrieb genommen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2007. Das heißt, dass für alle oben genannten Aufzuganlagen bis 31.12.2007 eine Gefährdungsanalyse erstellt werden muß!
Als Abgleich mit dem Stand der Technik sollte die Checkliste der DIN EN81-80 verwendet werden. Entsprechend dem Risiko und der Gefährdung eines Prüfkriteriums gelten gem. DIN EN 81-80 Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen: kurz-, mittel und langfristig.
Diese Maßnahmen können technischer oder organisatorischer Natur sein. Wir beraten Sie gerne über kostengünstige und trotzdem sichere Möglichkeiten, die Forderungen der BetrSichV einzuhalten. Sollte noch keine Gefährdungsanalyse für Ihre Anlage erstellt worden sein, so können Sie dieses über den Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder durch uns nachholen. Wir analysieren Ihre Anlage in Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord und helfen Ihnen damit, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Den Link zum originalen Text der BetrSichV finden Sie hier: Betriebssichereitsverordnung
