Personenaufzüge
Algemeines
Elektrisch betriebene Personenaufzüge dienen der Beförderung von Personen oder Personen und Gütern. Ihre Aufzugskabinen müssen immer mit einer Abschlußtür versehen sein. Die meisten Bauordnungen der Länder schreiben für Wohnhäuser mit mehr als 4 Vollgeschossen Aufzüge in ausreichender Zahl vor. Einer dieser Aufzüge muss dabei für den Transport von Lasten und Krankentragen mit einer Nutzfläche von 1,10 m x 2,10 m geeignet sein. Fahrkörbe zur Aufnahme von Rollstühlen nach DIN 13240-bis-3 müssen mindestens 1,10m breit und 1,40m tief sein. Die Türen müssen mindestens 80 cm breit sein.
Ein Personenaufzug ist ein, der vorwiegend zur Beförderung von Personen bestimmt ist. Die meisten Aufzüge, auch Glasaufzüge und Panoramaaufzüge, sind Personenaufzüge. Die maximale Anzahl von Personen, die in einem befördert werden dürfen, wird durch die Fläche des Fahrkorbes begrenzt. Die Angaben im Tragkraftschild, z.B. 630 kg oder 8 Personen, berücksichtigen ein mittleres Normgewicht von 75 kg pro Person bei Gedrängelast. Der Fahrkorb wird jedoch selten mit der maximalen Personenzahl belegt, da Körperkontakt gemieden wird und normalerweise nur so viele Personen zusteigen, dass ein angenehmes Stehen gerade noch möglich ist.Bei der Festlegung der Anzahl der Aufzüge soll die Gesamtfläche aller Aufzüge so bemessen sein, dass für je 20 auf den Aufzug angewiesene Personen ein Platz im Aufzug vorhanden ist. Personen, die sich dauernd im Erdgeschoß aufhalten, können bei dieser Rechnung vernachlässigt werden.Meist wird bei Wohnhäusern bis zu 10 Geschossen ein Aufzug ausreichen, der dann häufig nach obiger Vorschrift noch überdimensioniert wäre, da die Tragfähigkeit bei Krankentragenaufzügen 1000 kg beträgt und der Fahrkorb für 13 Personen zugelassen ist.
Es ist sinnvoll, den Aufzug jeweils im Treppenhaus oder in seiner Nähe anzuordnen. Bei zwei Aufzügen sollten diese in einem gemeinsamen Schacht untergebracht werden. Bei Personen- und auch Lastenaufzügen kann man zwischen Führer- und Selbstfahreraufzügen wählen. Führeraufzüge werden vor allem in Kaufhäusern, Fabrikationsstätten und Aussichtstürmen eingesetzt. Sie erfordern einen geringeren Aufwand in der elektrischen Steuerung als Selbstfahreraufzüge, verlangen aber den Einsatz eines geprüften Aufzugführers. Selbstfahreraufzüge können von jedem Benutzer selbst bedient werden. Man verwendet sie in Wohnhäusern, Hotels, Verwaltungs- gebäuden und Fabrikationsstätten. Der Aufwand der elektrischen Ausrüstung ist aber größer als bei Führeraufzügen.
PERSONEN-UMLAUFAUFZÜGE
Dies sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Personen zu befördern. Sie sind so eingerichtet, dass die Fahrkörbe an zwei Ketten aufgehängt sind und während des Betriebes ununterbrochen umlaufend bewegt werden, wobei der Ein- und Ausstieg nicht ganz gefahrlos ist. Bestehende Personen - Umlaufaufzüge, so genannte Paternoster, dürfen noch weiter betrieben werden, während die Errichtung neuer Umlaufaufzüge nach AufzV nicht mehr zugelassen wird.
PERSONENAUFZÜGE IM NICHTWOHNUNGSBEREICH
Für die Planung von Aufzügen in anderen Gebäuden muss meist der Aufzugsbedarf anhand einer genauen Verkehrsberechnung ermittelt werden. Darin werden neben der Belegungszahl des Gebäudes die Füll- und Entleerzeit berücksichtigt sowie die speziellen Belange der Personen oder Personengruppen, die die Gebäude benutzen. Nichtwohngebäude können Verwaltungs- und Bürogebäude, Sparkassen, Hotels, Krankenanstalten, Kaufhäuser und andere Gebäude sein.

