Panorama
Dies sind ebenfalls in der Regel Hydraulikaufzüge, die jedoch der AufzV nicht entsprechen und für die es weder Normen oder Vorschriften noch Standardanfertigungen gibt.
Bei Panoramaaufzügen tragen die verglasten Kabinen vor einem massiven oder verkleideten Fahrschachtteil, in dem Führungsschienen und Fahrschachttüren untergebracht sind, frei aus. In Verkehrsbereichen der Kabinenfahrbahn werden mindestens 2,50 m hohe Schutzwände gefordert, die in der Regel aus optischen Gründen aus Verbund-Sicherheitsglas bestehen werden.
Die immer als Sonderanfertigung mit Ausnahmegenehmigung hergestellten über alle Geschosse sichtbar fahrenden Kabinenaufzüge werden für repräsentative Innenräume von Sparkassen oder Hotelhallen, Einkaufszentren und Museen oder Ausstellungen entworfen.
Panoramaaufzüge sind Personenaufzüge mit teil- oder ganzverglasten Fahrkörben und teilumwehrten Fahrschächten.
Glasaufzüge sind Personenaufzüge mit teil- oder ganzverglasten Fahrkörben und vollständig umwehrten Fahrschächten.
Die Fahrschächte können teilweise oder in Schachtgerüsten ganz verglast ausgeführt sein. Eine mechanische Mindestfestigkeit der Schachtwände ist vorgeschrieben.
In Verkehrsbereichen (zugängliche Verglasungen am Zugang oder an Umwehrungen) ist die Verglasung in Verbundsicherheitsglas (VSG) auszuführen.
In Nichtverkehrsbereichen ist Einscheibensicherheitsglas (ESG) zulässig. Die Mindestglasstärken können in Abhängigkeit von der Lagerungsart ermittelt werden. Bei unebenen Verglasungen oder Punktbefestigung ist ein entsprechender Nachweis durch Pendelschlagversuche zu erbringen.
Bei teilumwehrten Fahrschächten sind Sicherheitsabstände zwischen beweglichen Aufzugsteilen (Fahrkorb, Fahrkorbtüren, Gegengewicht) zu berücksichtigen.
Umwehrungen teilumwehrter Schächte müssen an Zugängen eine Mindesthöhe von 3,5 m aufweisen. An den anderen Seiten sind Mindestumwehrungshöhen in Abhängigkeit vom Abstand zu beweglichen Aufzugsteilen einzuhalten.
Bei Panorama- und Glasaufzügen sind die Reinigungsmöglichkeiten der Glasscheiben und durch das Glas einsehbaren Aufzugsteile zu berücksichtigen.
Fahrkorbwände müssen eine mechanische Mindestfestigkeit aufweisen und umschlossen sein. Glas an Wänden muß aus Verbundsicherheitsglas bestehen und Pendelschlagversuchen standhalten bzw. die in den Sicherheitsregeln EN 81-1 Anhang J angegebenen Anforderungen erfüllen.
Fahrkorbwände mit Glasflächen, deren Unterkanten weniger als 1,1 m vom Fußboden entfernt sind, müssen in einer Höhe zwischen 0,9 und 1,1 m einen Handlauf haben. Der Handlauf muß unabhängig vom Glas befestigt sein.

